Gesetz Nr. 2644 zur Regulierung Landkauf v. Ausländern -veröffentlicht in Tritt Staatsanzeiger- rückwirkend v. 26.7.2005
Wenn man die Vorschriften und Gesetze kennt und einhält, ist der Erwerb von Grundbesitz in der Türkei relativ einfach, sicher und risikolos. Der Kauf einer Immobilie als Feriendomizil, als Dauerresidenz oder auch als Altersruhesitz in der Türkei ist eine Investition in die Zukunft.
Bei einem seriösen Verkauf wird jeder Erwerb in das Grundbuch eingetragen. Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis: Grundbuchnachweis =Tapu genannt. Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung (Tapu-Amt) geführt. Käufer und Verkäufer müssen hier unter Vorlage ihrer Ausweise, der neuesten Passbilder und Namen des Vaters die Kaufabsicht zu Protokoll geben. Bei ausländischen Erwerbern wird immer ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen.
Im Erbfall wird ein in Ihrem Herkunftsland erstelltesrechtskräftiges Testament anerkannt.
Gemäß des türkischen Grundbuchgesetzes § 2644 kann unter Vorbehalt (Sperrgebiete), Grundbesitz in der Türkei erworben werden.
Besitzwechsel von Immobilien können nur im Tapu-Amt eingetragen werden. Die türkischen Grundbuchämter sind mit denen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.
Das Grundbuch (Tapu) ist ein offizielles Dokument, das Auskunft gibt über alle Belastungen (Hypotheken oder andere Lasten) einer Immobilie.
Das Tapu gibt es nur im Tapu-Amt der Gemeinde mit vereidigtem Dolmetscher für Ausländer.
Das Tapu ist Ihr Eigentumsnachweis, d.h. Ihre Immobilie ist auf Ihren Namen im Grundbuch = Tapu eingetragen. Um Strom und Wasser anzumelden, müssen Sie Ihr Tapu vorlegen.
Vollmachtserteilung zur Eintragung ins Grundbuch(Tapu)
Der Käufer gibt der verkaufenden Firma eine notarielle Vollmacht, die sie berechtigt, die Routinearbeiten wie Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und die vor der Eintragung ins Grundbuch erforderlichen Behördengänge in seinem Namen auszuführen.
Zur Beantragung im Registrieramt (Militärverwaltung in Izmir) sind erforderlich:
Für den Käufer:
2 neue Passfotos des jeweiligen Käufers
2 Ausweiskopien
Die aktuelle Heimatadresse und der Name des Vaters
Steuernummer des türkischen Finanzamtes (gehört zu den erforderlichen Behördengängen)
Für den Verkäufer:
1 neues Passfotodes jeweiligen Verkäufers
2 Ausweiskopien
Anschrift des Verkäufers
Steuernummer des türkischen Finanzamtes
Eintragungsgebühren
Grunderwerbssteuer, einmalig, 3,3 % abhängig vom im Tapu eingetragenen Wert der Immobilie
Schreibgebühren,Eintragung in das Grundbuchregister € 250,00
Vereidigter Dolmetscher lt. Gesetz ist die Anwesenheit
erforderlich€50,00
Allgemeine Gebühren, einmalig€40,00
Tapu-Genehmigungsgebühr für Freistellung v. Izmir€ 260,00
Notarkosten (ein Notar ist in der Türkei nicht gesetzlich vorgeschrieben)
vom im Tapueingetragenen Wert der Immobilie1,2 %
Der Dolmetscher bestätigt für das Protokoll und für Sie mündlich und auf Wunsch auch schriftlich, welche Eigenschaften das gekaufte Objekt hat. Anschließend wird das Tapu im Original als Eigentumsnachweis ausgehändigt.
Sonstige Gebühren
Anmeldungsgebühren für Strom und Wasser insgesamt€ 155,00