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Was ist ein Tapu?

Gesetz Nr. 2644 zur Regulierung Landkauf v. Ausländern -veröffentlicht in Tritt Staatsanzeiger- rückwirkend v. 26.7.2005

 

Wenn man die Vorschriften und Gesetze kennt und einhält, ist der Erwerb von Grundbesitz in der Türkei relativ einfach, sicher und risikolos. Der Kauf einer Immobilie als Feriendomizil, als Dauerresidenz oder auch als Altersruhesitz in der Türkei ist eine Investition in die Zukunft.

Bei einem seriösen Verkauf wird jeder Erwerb in das Grundbuch eingetragen. Der Käufer erhält einen Eigentumsnachweis: Grundbuchnachweis =  Tapu genannt. Das Grundbuch wird bei der Stadtverwaltung (Tapu-Amt) geführt. Käufer und Verkäufer müssen hier unter Vorlage ihrer Ausweise, der neuesten Passbilder und Namen des Vaters die Kaufabsicht zu Protokoll geben. Bei ausländischen Erwerbern wird immer ein vereidigter Dolmetscher hinzugezogen.

Im Erbfall wird ein in Ihrem Herkunftsland erstelltes  rechtskräftiges Testament anerkannt.

Gemäß des türkischen Grundbuchgesetzes § 2644 kann unter Vorbehalt (Sperrgebiete), Grundbesitz in der Türkei erworben werden.

Besitzwechsel von Immobilien können nur im Tapu-Amt eingetragen werden. Die türkischen Grundbuchämter sind mit denen in der Bundesrepublik Deutschland vergleichbar.

Das Grundbuch (Tapu) ist ein offizielles Dokument, das Auskunft gibt über alle Belastungen (Hypotheken oder andere Lasten) einer Immobilie.                                                              

Das Tapu gibt es nur im Tapu-Amt der Gemeinde mit vereidigtem Dolmetscher für Ausländer.

Das Tapu ist Ihr Eigentumsnachweis, d.h. Ihre Immobilie ist auf Ihren Namen im Grundbuch = Tapu eingetragen. Um Strom und Wasser anzumelden, müssen Sie Ihr Tapu vorlegen.

Vollmachtserteilung zur Eintragung ins Grundbuch (Tapu)

Der Käufer gibt der verkaufenden Firma eine notarielle Vollmacht, die sie berechtigt, die Routinearbeiten wie Strom-, Wasser- und Telefonanmeldung und die vor der Eintragung ins Grundbuch erforderlichen Behördengänge in seinem Namen auszuführen.

Zur Beantragung im Registrieramt (Militärverwaltung in Izmir) sind erforderlich:

Für den Käufer:

2 neue Passfotos des jeweiligen Käufers

2 Ausweiskopien

Die aktuelle Heimatadresse und der Name des Vaters

Steuernummer des türkischen Finanzamtes (gehört zu den erforderlichen Behördengängen)

Für den Verkäufer:

1 neues Passfoto des jeweiligen Verkäufers

2 Ausweiskopien

Anschrift des Verkäufers

Steuernummer des türkischen Finanzamtes

Eintragungsgebühren

Grunderwerbssteuer, einmalig, 3,3 % abhängig vom im Tapu eingetragenen Wert der Immobilie                              

Schreibgebühren,Eintragung in das Grundbuchregister           € 250,00

Vereidigter Dolmetscher lt. Gesetz ist die Anwesenheit

erforderlich                                                                        50,00

Allgemeine Gebühren, einmalig                                             40,00                                  

Tapu-Genehmigungsgebühr für Freistellung v. Izmir               € 260,00                                       

Notarkosten (ein Notar ist in der Türkei nicht gesetzlich vorgeschrieben)

vom im Tapu  eingetragenen Wert der Immobilie   1,2 %                                       

 

Der Dolmetscher bestätigt für das Protokoll und für Sie mündlich und auf Wunsch auch schriftlich, welche Eigenschaften das gekaufte Objekt hat. Anschließend wird das Tapu im Original als Eigentumsnachweis ausgehändigt.

Sonstige Gebühren

Anmeldungsgebühren für Strom und Wasser insgesamt         € 155,00

 

 

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